Baumpflege/Baumfällungen:

Große Bäume prägen das Bild unserer Landschaft, von Wegen und Plätzen, schaffen im Garten Raumwirkung und sind ökologisch besonders wertvoll.
Manchmal jedoch stellen sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit da oder sind für den Garten zu groß geworden, so dass man handeln muss. Grade bei älteren Exemplaren sollte man sich jedoch zweimal überlegen, ob eine Fällung oder Kappung wirklich nötig ist.

Gerne gucke ich mir Ihren Baumbestand vor Ort an und lege mit Ihnen zusammen die notwendigen Maßnahmen fest. Als zertifizierter Baumpfleger (European Treeworker) kann ich Sie fachlich fundiert beraten und die Arbeiten fachgerecht ausführen. Wir begleiten Bäume von der Pflanzung über die Jungbaumpflege und Kronenpflege, bis hin zu Kronenregenerations-schnitten und zur Fällung. Je nach Einsatzort und Aufgabe erreichen wir unseren Arbeitsplatz in der Baumkrone mit der Hubarbeitsbühne oder mit der Seilklettertechnik. Problematische Aufgaben über Gebäuden oder wertvollen Pflanzungen lösen wir gekonnt und routiniert mit speziellen Abseiltechniken (sogenanntes Rigging).

Kronenpflege bedeutet nicht das Jährliche zurückschneiden oder kappen der Kronen auf den alten Schnitt (außer bei Kopfweiden, Kastenlinden oder ähnlichem). Es soll vielmehr der natürliche Wuchs des Baumes erhalten und unterstützt werden. Es soll vor allem Fehlentwicklungen vorgebeugt werden und die Verkehrssicherheit erhalten bleiben. Hierfür sind Fachwissen und Erfahrung unerlässlich. Bei der Ausführung von Baumpflegearbeiten halten wir uns an die Richtlinien der ZTV Baumpflege (Beschreibung siehe unten).

Rechtliches/Der richtige Schnittzeitpunkt:

Entgegen der langläufigen Meinung vertragen Bäume und Sträucher den Schnitt während der Vegetationszeit wesentlich besser als zur Winterruhe, da die entstehenden Wunden nur während der Wachstumszeit verschlossen werden können. Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber Schnitte, die der Gesunderhaltung oder der Verkehrssicherheit dienen, also Schnittmaßnahmen, die den Maßgaben der ZTV Baumpflege entsprechen, ganzjährig zu. In der Zeit vom 1. bzw. 15. März bis zum 30. September sind jedoch gestaltverändernde Schnitte aus rein optischen Gründen und Fällungen verboten. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus gelten in vielen Kommunen besondere Regungen zum Schutz der Bäume, auch hierbei stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung.


Die ZTV Baumpflege (Zusätzlich technische Vertragsbedingung Baumpflege) wird von der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V.) herausgegeben und ist eine Erweiterung der Vertragsbedingungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) für den Bereich Baumpflege. Die ZTV Baumpflege ist auf Grundlage von wissenschaftlichen Forschungen und Erfahrungen erstellt worden, sie bietet deshalb einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Technik in der Baumpflege. Deshalb halten wir uns auch im Privatgarten an die ZTV Baumpflege.